Bei körpernahen Dienstleistungen gilt
ab 8. Nov 2021 die 2G Regelung.
Wer aus persönlichen Gründen keine Cranio oder Kinesiologie Sitzung bei mir in der Praxis nicht mehr in Anspruch
nehmen kann, dem biete ich ab sofort einen Hausbesuch an!
Für den Mehraufwand (Zeitfaktor/Spritkosten usw.)
werde ich lediglich eine geringe Summe
pro Termin/pro Anfahrt verrechnen.
( Zitat Bundesgesetzblatt: Auch mobile körpernahe Dienstleister müssen über einen gültigen 3-G-Nachweis verfügen.Im privaten Bereich kann aus verfassungsrechtlichen Gründen kein 2-G-Nachweis für die KundInnen
vorgeschrieben werden.)